Gerichtliche Vertretung

Gerichtliche VertretungDie Gebühren des Rechtsanwalts sind im sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie bemessen sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit. Wir rechnen unsere Gebühren grundsätzlich nach der gesetzlichen Gebührenordnung ab, die Gebührentatbestände für das Verfahren, den Termin und einen etwaigen Vergleich sind vom Gesetz vorgegeben.
Rechnen Sie sich selber aus, was Sie bei einem verlorenen Rechtsstreit in der Ausgangs- und in der Berufungsinstanz an Kosten je nach Gebührentatbestand und vom Gericht spätestens bei Verfahrensabschluss festzusetzendem Streitwert aufbringen müssen.
 

http://www.jm.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.php

 

Gerichtskosten:

Ähnlich wie bei den Rechtsanwälten richten sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) , dem FamGKG und der jeweiligen Gebührentabelle. Die Gerichtskosten muss der Kläger zunächst vorstrecken und vorab an die Gerichtskasse leisten. In der Regel sind drei Gebühren einzuzahlen, bevor das Gericht dem Gegner die Klage oder den Antrag zustellt außer in Eilverfahren und bei bewilligter Prozesskostenhilfe.